Terrassen-überdachung: Baugenehmigung nötig, ja oder nein? Alle wichtigen Infos für NRW
Wer in Nordrhein-Westfalen eine Terrassenüberdachung errichten möchte, muss vorab klären, ob dafür eine Baugenehmigung erforderlich ist. Die gesetzlichen Anforderungen variieren je nach Größe, Lage und Bauweise. In diesem Leitfaden erklären wir, wann eine Baugenehmigung bei einer Terrassenüberdachung notwendig ist, welche Vorschriften gelten und wie Sie Schritt für Schritt vorgehen können.
Wann ist eine Baugenehmigung für Terrassen-überdachungen erforderlich?
In den meisten Fällen ist für Terrassenüberdachungen in NRW eine Genehmigung erforderlich. Ausnahmen gibt es nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:
- Größe: Die Überdachung darf nicht größer als 30 Quadratmeter sein.
- Tiefe: Konstruktionen, die weniger als 4,5 Meter tief sind, können genehmigungsfrei sein.
- Abstand zum Nachbargrundstück: Ein Mindestabstand von 3 Metern muss eingehalten werden.
Genehmigungsfreie Terrassen-überdachungen in NRW
Eine Terrassenüberdachung ist in NRW demnach genehmigungsfrei, wenn:
- die Grundfläche maximal 30 Quadratmeter beträgt,
- die Tiefe des Dachs 4,5 Meter nicht überschreitet,
- und der Abstand zum Nachbarn mindestens 3 Meter beträgt.
Trotz Genehmigungsfreiheit müssen alle baurechtlichen Vorschriften eingehalten werden, insbesondere zur Standsicherheit und zum Brandschutz. Auch sollten Sie prüfen, ob kommunale Bebauungspläne zusätzliche Anforderungen festlegen.
Spezielle Vorschriften und Ausnahmen
In manchen Fällen kann ein Terrassendach selbst bei geringer Größe genehmigungspflichtig sein. Das betrifft vor allem:
- Denkmalschutzgebiete: Für Gebäude oder Grundstücke unter Denkmalschutz gelten besondere Vorschriften.
- Naturschutz: In Schutzgebieten können strengere Regeln gelten.
- Sonderregelungen im Bebauungsplan: Einige Gemeinden haben zusätzliche Vorgaben für Bauten wie Terrassenüberdachungen.
In solchen Fällen empfiehlt es sich, frühzeitig mit dem zuständigen Bauamt Kontakt aufzunehmen.
Muss mein Nachbar dem Bau der Terrassen-überdachung zustimmen?
Ob Ihr Nachbar dem Bau Ihrer Terrassenüberdachung zustimmen muss, hängt von den baurechtlichen Vorschriften in Nordrhein-Westfalen ab. Besonders wichtig sind dabei Abstandsregelungen und mögliche Grenzbebauungen.
- Mindestabstand von 3 Metern einhalten: Wenn Ihre Terrassenüberdachung den vorgeschriebenen Mindestabstand von 3 Metern zum Nachbargrundstück einhält, ist in der Regel keine Zustimmung des Nachbarn erforderlich. Dieser Abstand gewährleistet ausreichend Raum zwischen den Grundstücken und minimiert potenzielle Konflikte.
- Zustimmung bei Grenzbebauung: Sollte der geplante Bau näher als 3 Meter an das Nachbargrundstück heranrücken, benötigen Sie eine schriftliche Zustimmung Ihres Nachbarn. Diese Zustimmung ist verbindlich und sollte sorgfältig dokumentiert werden, um späteren Auseinandersetzungen vorzubeugen.
- Berücksichtigung nachbarrechtlicher Aspekte: Selbst wenn keine Zustimmung erforderlich ist, sollten Sie zivilrechtliche Nachbarrechte beachten, die beispielsweise folgende Punkte regeln:
- Schattenwurf: Vermeiden Sie, dass Ihre Überdachung dauerhaft Schatten auf das Nachbargrundstück wirft.
- Privatsphäre: Achten Sie darauf, dass die Sichtschutzfunktion oder die Höhe der Überdachung die Privatsphäre des Nachbarn nicht beeinträchtigt.
- Lärmbelästigung: Planen Sie Bauarbeiten so, dass sie die Ruhezeiten einhalten.
- Tipp: Kommunikation als Schlüssel: Auch wenn keine Zustimmung notwendig ist, empfiehlt es sich, Ihre Nachbarn frühzeitig über Ihre Baupläne zu informieren. Eine offene Kommunikation kann Missverständnisse verhindern und Zustimmung erleichtern, falls diese erforderlich ist.
Bauantrag für eine Terrassen-überdachung: Diese Unterlagen brauchen Sie
Falls Ihr Terrassendach eine Genehmigung benötigt, müssen Sie beim zuständigen Bauamt einen Bauantrag einreichen. Die folgenden Unterlagen sind in der Regel erforderlich:
- Bauantragsformular: Dieses Formular enthält Angaben zum Bauvorhaben und kann direkt beim Bauamt oder auf dessen Website heruntergeladen werden.
- Lageplan: Zeigt die genaue Position des Terrassendachs auf dem Grundstück. Dieser Plan wird meist vom Katasteramt bereitgestellt.
- Bauzeichnungen: Professionelle Zeichnungen mit allen Details zur Konstruktion, die üblicherweise von einem Architekten oder Fachbetrieb erstellt werden.
- Baubeschreibung: Eine Übersicht über die Bauweise und die verwendeten Materialien.
- Statik-Nachweis: Belegt die Sicherheit und Stabilität der Überdachung.
- Nachbarzustimmung: Falls Grenzabstände unterschritten werden, ist die Zustimmung der Nachbarn erforderlich.
Das Bauamt kann je nach Projekt zusätzliche Unterlagen anfordern, beispielsweise Brandschutznachweise oder Genehmigungen für Abweichungen vom Bebauungsplan.
Was kostet die Baugenehmigung für eine Terrassen-überdachung in NRW?
Die Kosten für eine Baugenehmigung in NRW hängen von den Baukosten der geplanten Überdachung ab. Sie werden in der Regel als Prozentsatz der Rohbausumme berechnet. Ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren kostet laut der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW aktuell 0,6 % der Baukosten.
Beispiel: Wenn Ihre Terrassenüberdachung 15.000 Euro kostet, beträgt die Gebühr 90 Euro.
Rechnung: 15.000 × 0,006 = 90 Euro.
Je nach Größe und Komplexität des Projekts sowie der zuständigen Baubehörde können die Kosten höher ausfallen, insbesondere wenn zusätzliche Prüfungen oder Sondergenehmigungen erforderlich sind.
Tipps zur Planung Ihrer Terrassen-überdachung
Eine sorgfältige Planung ist das A und O für eine erfolgreiche Umsetzung Ihrer Terrassenüberdachung. Beachten Sie folgende Tipps:
- Rechtzeitig informieren: Sprechen Sie frühzeitig mit dem zuständigen Bauamt und klären Sie alle Genehmigungsanforderungen. Dies umfasst auch die Prüfung des Bebauungsplans Ihrer Gemeinde, da dieser oft Vorgaben zu Größe, Material und Aussehen enthält.
- Professionelle Unterstützung einholen: Fachfirmen und Architekten bieten umfassende Unterstützung – von der Planung und Statikprüfung bis hin zur Einreichung des Bauantrags. Auch wir unterstützen Sie hier gerne. Kontaktieren Sie uns einfach über das folgende Formular.
- Materialauswahl bedenken: Wählen Sie hochwertige Materialien, die witterungsbeständig und langlebig sind. Die Materialwahl beeinflusst nicht nur die Optik, sondern auch die Haltbarkeit und Stabilität Ihrer Terrassenüberdachung. Auch hier beraten wir Sie sehr gerne umfassend.
Die wichtigsten Infos auf einen Blick
Ob eine Baugenehmigung für Ihre Terrassenüberdachung erforderlich ist, hängt von der Größe, dem Abstand und den örtlichen Vorschriften ab. Klären Sie rechtzeitig mit dem Bauamt, ob Ihr Vorhaben genehmigungspflichtig ist, und holen Sie sich Unterstützung von Fachfirmen. So sorgen Sie dafür, dass Ihre Terrassenüberdachung rechtlich und baulich einwandfrei umgesetzt wird.
Genehmigungsvorgaben in anderen Bundesländern
Ob Sie für eine Terrassenüberdachung eine Genehmigung benötigen, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Hier ein Überblick über die Regelungen:
Bundesland | Genehmigungsfrei bis | Abstandsvorgaben | Besondere Regelungen |
Baden-Württemberg | 30 m² Fläche und Einhaltung der Abstandsflächen | Abstand gemäß Landesbauordnung (§ 6 LBO) | Kommunale Bebauungspläne können abweichen |
Bayern | 30 m² Fläche und 3 m Tiefe | 3 Meter zum Nachbarn | Abweichungen bei Denkmalschutz möglich |
Brandenburg | 30 m² Fläche und 4 m Tiefe im Innenbereich | Abstand gemäß BbgBO | Kommunale Bebauungspläne können abweichen |
Bremen | 30 m² Fläche und 3,5 m Tiefe | 3 Meter Mindestabstand | Sonderregelungen für Küstennähe |
Hamburg | 30 m² Fläche und 3 m Tiefe | Abstand gemäß HBauO | Zusätzliche Vorgaben für Wohnquartiere |
Hessen | Baugenehmigungsfrei für Gebäude der Klassen 1 bis 3 im Erdgeschoss | Mindestens 3 Meter | Ausnahmen möglich bei Innenstadtnähe |
Mecklenburg-Vorpommern | 30 m² Fläche und 3 m Tiefe | Abstand gemäß MBO | Zusätzliche Regeln in Küstenregionen |
Niedersachsen | 30 m² Fläche und 3 m Tiefe | Abstand gemäß NBauO | Vorgaben für Standsicherheit bei Sturm |
Rheinland-Pfalz | 50 m² Fläche im Innenbereich | 3 Meter Mindestabstand | Vereinfachte Verfahren für kleinere Projekte |
Saarland | 36 m² Fläche und 3 m Tiefe | Abstand gemäß Landesbauordnung | Abweichungen bei Grenzbebauung |
Sachsen | 30 m² Fläche und 3 m Tiefe | 3 Meter Mindestabstand | Sonderregelungen für Naturschutzgebiete |
Sachsen-Anhalt | 30 m² Fläche und 3 m Tiefe | Abstand gemäß Bauordnung | Bebauungspläne der Gemeinden beachten |
Schleswig-Holstein | 30 m² Fläche und 3 m Tiefe | Abstand gemäß SHBO | Vorgaben für Bauweise in Küstenregionen |
Thüringen | 30 m² Fläche und 4 m Tiefe im Innenbereich | Abstand gemäß ThürBO | Sonderregelungen für geschützte Landschaftsbereiche |
Hinweis: Bitte prüfen Sie die jeweiligen Landesbauordnungen und stimmen Sie sich mit dem zuständigen Bauamt ab, um sicherzustellen, dass Ihr Bauvorhaben alle Anforderungen erfüllt.